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   VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2082   

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https://dejure.org/2009,54364
VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2082 (https://dejure.org/2009,54364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.04.2009 - 9 ZB 08.2082 (https://dejure.org/2009,54364)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. April 2009 - 9 ZB 08.2082 (https://dejure.org/2009,54364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Tierschutz; Pferdehaltung; Betreuungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 30.01.2008 - 9 B 05.3146

    Zu den Anforderungen des § 2 TierSchG für eine angemessene Unterbringung von

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2082
    Der Senat hat bereits wiederholt entschieden, dass den Amtstierärzten von Gesetzes wegen eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt ist und ihrer fachlichen Beurteilung daher besonderes Gewicht zukommt (s. zuletzt BayVGH vom 31.1.2008 Az. 9 B 05.3146 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 29.03.2006 - 25 ZB 04.927
    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2082
    Der Senat ist ebenso wie das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass die Klägerin ihrer Verpflichtung, die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht unterzubringen, über einen langen Zeitraum hinweg zuwider gehandelt und dadurch gröblich gegen § 2 Nr. 1 TierSchG verstoßen hat (s. bereits BayVGH vom 29.3.2006 Az. 25 ZB 04.927; zuletzt Beschluss vom 27.2.2008 Az. 9 C 08.57), so dass das Pferdebetreuungsverbot zu Recht auf § 16 a Satz 2 Nr. 3 TierSchG gestützt werden konnte.
  • VGH Bayern, 27.02.2008 - 9 C 08.57

    Prozesskostenhilfe; Tierschutz; Pferdehaltung; Wiedergestattung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2082
    Der Senat ist ebenso wie das Verwaltungsgericht der Auffassung, dass die Klägerin ihrer Verpflichtung, die Pferde ihren Bedürfnissen entsprechend verhaltensgerecht unterzubringen, über einen langen Zeitraum hinweg zuwider gehandelt und dadurch gröblich gegen § 2 Nr. 1 TierSchG verstoßen hat (s. bereits BayVGH vom 29.3.2006 Az. 25 ZB 04.927; zuletzt Beschluss vom 27.2.2008 Az. 9 C 08.57), so dass das Pferdebetreuungsverbot zu Recht auf § 16 a Satz 2 Nr. 3 TierSchG gestützt werden konnte.
  • VG Trier, 16.06.2014 - 6 K 1531/13

    Der einsame Esel

    Den Amtstierärzten ist von Gesetzes wegen eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt und ihrer fachlichen Einschätzung kommt besonderes Gewicht zu (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 9 ZB 08.2082 - , veröffentlicht in juris).
  • VG Trier, 09.11.2012 - 1 L 1179/12

    Tierschutz: Ganzjährige Weidehaltung von Islandpferden

    Den Amtstierärzten ist mithin von Gesetzes wegen eine vorrangige Beurteilungskompetenz eingeräumt, ihrer fachlichen Einschätzung kommt besonderes Gewicht zu (BayVGH, Beschluss vom 8. April 2009 - 9 ZB 08.2082 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 20. August 2009 - Au 5 K 09.554 -, juris).
  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 9 CS 08.2859

    Pferdehaltung; Fortnahme von Pferden; anderweitige pflegliche Unterbringung

    Mit rechtskräftigen Beschlüssen des Senats vom 8. April 2009 (Az. 9 ZB 08.2083, 9 ZB 08.2082) hat der Senat zuletzt die Wiedergestattung der Pferdehaltung durch Frau ... verneint und ein Betreuungsverbot bestätigt, da bei einer neuerlichen Ortseinsicht am 5. Juni 2008 wiederum erhebliche Missstände vorgefunden worden waren.
  • VGH Bayern, 09.04.2009 - 9 C 09.650

    Untersagung der Pferdehaltung

    Mit seinem Vortrag, er habe der Stute "..." keine Schmerzen zugefügt, zeigt der Kläger keine fachlichen Fehler bei der Beurteilung des Falles durch den Amtstierarzt Dr. D. auf, so dass es bei dem Vorrang von dessen Beurteilungskompetenz verbleibt (vgl. BayVGH vom 14.1.2003 Az. 25 CS 02.3140; zuletzt Beschluss vom 8.4.2009 Az. 9 ZB 08.2082).
  • VGH Bayern, 08.04.2009 - 9 ZB 08.2083

    Tierschutz; Pferdehaltung; keine Wiedergestattung der Pferdehaltung

    Das Verwaltungsgericht hat diese seine Auffassung im angefochtenen Urteil unter Bezugnahme auf sein Urteil im Parallelverfahren (Az. RN 4 K 08.111; hierzu Beschluss des Senats vom 8.4.2009, Az. 9 ZB 08.2082) überzeugend begründet.
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